Lohnsteuerabzug im Kalenderjahr 2012
Eigentlich war ab dem 01. Januar 2012 das elektronische Abrufverfahren der Lohnsteuerabzugsmerkmale geplant.
Dieser Termin verzögert sich und ist gemäß des Bundesministeriums für Finanzen erst mit Wirkung zum 01. Januar 2013 geplant.
Bis dahin bleiben die Lohnsteuerkarten 2010 sowie die vom Finanzamt ausgestellten Bescheinigungen für den Lohnsteuerabzug 2011 (Ersatzbescheinigung 2011) weiterhin gültig.
Das bedeutet, dass die auf den Lohnsteuerkarten 2010 bzw. den Ersatzbescheinigungen 2011 vermerkten Steuerklassen, ein evtl. Faktor, die Zahl der Kinderfreibeträge, die eingetragenen Freibeträge bzw. Hinzurechnungsbeträge sowie die Religionsmerkmale weiterhin Ihre Gültigkeit haben, und beim Lohnsteuerabzug 2012 zu Grunde zu legen sind.
Das Bundesministerium der Finanzen hat in seinem Schreiben vom 06. Dezember 2011 diverse Regelungen für den Lohnsteuerabzug 2012 bekanntgegeben die Sie unbedingt vor der nächsten Lohn- und Gehaltsabrechnung überprüfen und anwenden sollten.
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