Unsere Partner

Meine Merkliste

Keine Seiten in der Merkliste.

Newsletter 11 / 2011

Neu: Lehrstellenbörse der KH Gießen – Melden Sie jetzt Ihre offenen Ausbildungsstellen

In Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit in Gießen hat die KH Gießen ihre Internetseite mit dem Angebot einer Lehrstellenbörse ergänzt. Junge Menschen, die über unsere Internetseite nach Lehrstellen suchen, werden auf die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet, bekommen aber nur Innungsbetriebe der Kreishandwerkerschaft Gießen angezeigt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Sie als Innungsbetrieb bei der Bundesagentur für Arbeit in Gießen Ihre offenen Lehrstellen gemeldet haben. Weiter lesen.

Wichtige Verjährungsfristen zum Jahresende Handwerksforderungen aus 2008 verjähren zum 31.12.2011

Zum Stichtag Jahresende 31.12.2011 verjähren eine Reihe von Forderungen.

Dies bedeutet, dass nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Verjährungsfrist der Schuldner sich auf die Verjährung seiner Schuld berufen und die Erfüllung des Anspruchs verweigern kann. Der Forderungsinhaber kann hingegen seinen Anspruch nicht mehr gerichtlich durchsetzen, obwohl er rechtlich weiterhin besteht. Weiter lesen.

Innung des Bauhandwerks setzt Ausflugsreihe „Kultur – Wein – Bau“ fort

Frühmorgens startete die Innung des Bauhandwerks ihre diesjährige Fahrt unter dem Motto „Kultur – Wein – Bau“
Ziel war das Hambacher Schloss, der Wiege der Deutschen Demokratie. In einer Führung erhielten die Teilnehmer einen Einblick in die Geschichte des Hambacher Schlosses, das in der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts innerhalb einer früheren Befestigung eigentlich als Burg erbaut wurde. 1832 wurde die Schlossruine durch die viertägige Protestveranstaltung von etwa 30.000 Menschen zum Schauplatz der frühen Demokratiebestrebungen auf deutschem Boden. Weiter lesen.

Das Weihnachtsgeld – besteht Zahlungsverpflichtung?

Jedes Jahr aufs Neue fragt sich der Unternehmer, ob er Weihnachtsgeld zahlen muss und wenn ja, in welcher Höhe. Des Weiteren stellt sich die Frage, ob unter bestimmten Umständen dieses auch wieder zurückgefordert werden kann. Weiter lesen.

Kostenlose Lichttest-Wochen der KFZ-Innungsbetriebe im Oktober

Lichttestaktion 2011

Sehen und gesehen werden, ein wichtiges Thema um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Das ist - kurz gefasst - der Sinn jeder Beleuchtungsanlage an jedem Fahrzeug. Seit rund vier Jahrzehnten bietet das Kfz-Gewerbe den kostenlosen Lichttest für alle Fahrzeuge in den Autowerkstätten des Landes an. Damit soll die Funktionalität der Beleuchtungsanlage durch die Beseitigung von Mängeln erhalten bleiben. Wie wichtig die Kontrolle der Beleuchtung ist, brachte die Mängelstatistik auch des Jahres 2010 ans Licht: Die Mängelquote von 35,7 Prozent im vergangenen Jahr bedeutet auf den Pkw-Bestand hochgerechnet, dass rund 15 Millionen (!) Fahrzeuge mit mangelhafter Beleuchtung unterwegs waren - und es wohl in etwa gleicher Größenordnung auch aktuell wieder sind. Weiter lesen.

Gemeinsames Weiterbildungsseminar der Metall-Innungen Gießen, Wetterau und Marburg

Metallbauermeister aus gleich drei mittelhessischen Innungen konnte Dipl.-Ing. Rainer Böddecker, Technischer Berater des Fachverband Metall Hessen, im Kulturzentrum in Buseck zu einem Weiterbildungsseminar begrüßen. Darunter die Obermeister Rainer Sammet (Innung Gießen), Alexander Repp (Innung Wetterau) und Gerhard Fach (Innung Marburg). Die neue Dachnorm DIN EN 1090, die 2012 bauaufsichtlich eingeführt wird, bringt gravierende Änderungen gegenüber den geltenden Vorschriften. Weiter lesen.

Schützt die gesetzliche Unfallversicherung auch bei Betriebsfeiern?

Die Wichtelgeschenke sind gepackt, und das Nikolauskostüm gereinigt. Wenn es auf Weihnachten zugeht denken viele Firmen über die alljährliche Weihnachtsfeier nach.
Aber wie sind meine Mitarbeiter bei so einer Feier im Falle eines Unfalls abgesichert?
Die Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung erklären: Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Arbeitnehmer bei Schäden, die im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen. Auch auf Betriebsfesten, den Vorbereitungen und auf dem Weg von und zur Feierlichkeit sind die Beschäftigten ebenso versichert, wie sie es bei der täglichen Arbeit und auf dem Weg dorthin und wieder nach Hause sind. Es spielt also keine Rolle wo die Feierlichkeit stattfindet. Weiter lesen.

© 2010 Kreishandwerkerschaft Giessen