Meisterkurs Teile III u. IV für alle Handwerke
Meistervorbereitungskurse für die Teile III (Wirtschaft und Recht) und IV (Berufs- und Arbeitspädagogik)
Gebühren
Lehrgangsgebühren:
1.360,00 EUR (960,00€ nur Teil III; 400,00€ nur Teil IV)
Fachliteratur:
ca.100,00€
Prüfungsgebühren:
480,00€ für die Teile III und IV
Vollzeit-Kurse (Dauer: 6,5 Wochen)
Frühjahrskurs 2012: 23.01.2012 bis 09.03.2012
Sommerkurs 2012: 14.05.2012 bis 28.06.2012
Herbstkurs 2012: 25.10.2012 bis 08.12.2012
Frühjahrskurs 2013: 21.01.2013 bis 07.03.2013
Sommerkurs 2013: 21.05.2013 bis 05.07.2013
Herbstkurs 2013: 21.10.2013 bis 05.12.2013
Unterrichtszeiten: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 16:45 Uhr, z.T. Samstag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Veranstaltungsort: Gießen
Teilzeit-Kurse (Dauer: ca. 7 Monate)
TZ 2012/2013: 10.08.2012 bis 13.04.2013
TZ 2013/2014: 19.08.2013 bis 25.04.2014
Unterrichtszeiten: Freitag von 16:00 bis 21:00 Uhr, Samstag von 08:00 bis 13:00 Uhr
Veranstaltungsort: Gießen
Montags-Kurse (Dauer: ca. 8 Monate)
TZ Montag 2012: 12.03.2012 bis 19.11.2012
TZ Montag 2013: 04.03.2013 bis 11.11.2013
Unterrichtszeiten: nur Montags von 8:00 bis 16:45 Uhr
Veranstaltungsort: Gießen
Inhalt
Teil III (Wirtschaft und Recht)
Rechnungswesen ( Buchhaltung und Bilanz, Kostenrechnung, Bilanzauswertung),
Wirtschaftslehre (Betriebsgründung und -organisation, betriebs- und
finanzwirtschaftliche Gründungsfragen), Kalkulation, Rechts- u. Sozialwesen
Teil IV (Berufs- und Arbeitspädagogik)
Grundfragen der Berufsbildung, Planung und Durchführung der Ausbildung, der
Jugendliche in der Ausbildung, Rechtsgrundlagen der Berufsbildung
Teilnahmevoraussetzungen :
Zur Meisterprüfung wird zugelassen, wer
1. eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk in dem er die
Meisterprüfung ablegen will, oder in einem damit verwandten
zulassungspflichtigen Handwerk bestanden hat.
Abschluss: Meisterprüfung vor der HWK Wiesbaden (Teil III und IV)
Dauer: 340 Stunden
Veranstaltungsort: Gießen
Abschluss
Meisterprüfung vor der HWK Wiesbaden (Teile III und IV)
Förderung
Förderungsfähig gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) (u.a. 30,5% der
Lehrgangskosten als nicht rückzahlbarer Zuschuß!). Bitte wenden Sie sich an das BAFÖG-Amt
Ihres ersten Wohnsitzes. Anträge sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen!
Ausführliche Informationen erhalten Sie hier.
